Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen, die durch
die Firma MovieCopter – Professional Moving Pictures e.K. erbracht werden.
Sie gelten für jegliche Art von Kunden.
Mit der Annahme eines Angebotes oder der Beauftragung einer Leistung erklärt sich der
Auftraggeber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma MovieCopter –
Professional Moving Pictures e.K. einverstanden und an sie gebunden. Abweichungen
davon müssen schriftlich bestätigt werden.
§2 Angebotsbindefrist
Unsere Angebote sind unverbindlich an die wir uns im Normalfall 7 Kalendertage halten,
danach freibleibend. Eine Unterschreitung der Frist ist nur dann rechtens, wenn der
Auftrag innerhalb der Frist stattfindet oder beginnt. Hier sind es 2 Tage vor Beginn der
Dienstleistung (gilt vorrangig bei Luftaufnahmen die mit Genehmigungen und
Abstimmung mit Behörden in Verbindung stehen).
Siehe auch § 6 Stornobedingungen.
§3 Auftragsannahme
Der Kaufvertrag bzw. Auftrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber diesen annimmt.
Ab dem Moment, ab dem wir die Dienstleistung erbringen (Beginn der Planung, Packen
von Material, Laden von Akkus, Anmeldung von Flügen, Abfahrt ab Lager/Büro) gilt das
Angebot in seiner letzten Version als angenommen und wird zu 100% vergütet.
Die Angebotsannahme bestätigen wir mit einer Auftragsbestätigung.
§4 Preise
Die Preise für unsere Kunden sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe
von aktuell 19%, sofern angegeben. Die Währung ist Euro. Preisänderungen seitens
MovieCopter sind vorbehalten, sofern wir andere Bedingungen am Einsatzort vorfinden,
als im Vorfeld bekannt waren.
Mehrkosten werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und wenn möglich schriftlich
festgehalten.
§5 Rücktrittsrecht
Luftaufnahmen (MultiCopter, Drohne, Filmaufnahmen, Produktion)
Es gibt verständlicherweise kein Rücktrittsrecht für die durchgeführte individuelle
Leistung. Bei gerechtfertigter Reklamation kann in gegenseitigem Einvernehmen eine
Preisminderung vereinbart oder der Einsatz wiederholt werden.
Entstandene Kosten im Vorfeld von Aufträgen werden zu 100% in Rechnung gestellt z.B.
Kosten für Genehmigungen, Straßensperrungen, usw.)
Das Personal von MovieCopter kann einen Einsatz auf Grund von Fehlinformationen
oder Täuschung jederzeit ersatzlos ohne Ausfallforderung abbrechen. Verantwortlich
dafür ist der PIC (Pilot in Command) vor Ort.
Veranstaltungstechnik
Hier gelten unsere Stornobedingungen – siehe §6
Entstandene Kosten werden zu 100% kompensiert (Aufträge für Drucke,
Genehmigungen, Vorkasse bei Zulieferern, usw.), Stornokosten Dritter, Personalkosten.
In Absprache können vereinzelte Tage oder Stunden nachgelassen werden. Da
geschieht in Absprache.
Dienstleistungen Drohne
Alle Dienstleistungen mit Drohnen können bis 2 Tage vor vereinbartem Leistungsdatum
verschoben werden. Ein Storno durch den Auftraggeber ist nur rechtens, wenn höhere
Gewalt einen Einsatz unmöglich macht oder der Einsatz unsinnig ist (z.Bsp. bei Regen
oder liegendem Schnee eine PV-Inspektion durchführen).
Wir stimmen uns in solchen Fällen immer eng mit dem Auftraggeber ab – sowohl private
als auch gewerbliche Auftraggeber.
§6 Stornobedingungen
Folgende Bedingungen gelten bei vollständiger Absage einer beauftragten
Dienstleistung. Diese gelten sowohl für Veranstaltungen als auch bei der Erstellung von
Bewegtbildcontent.
Verschobene Aufträge behalten innerhalb der ersten 4 Wochen ihre Gültigkeit, sofern
kein anderer Termin am Tag der Ausführung ansteht. Es gilt das Datum der Bestätigung.
Storno 10 Tage vor erstem Auftragstag = 50% der Gesamtkosten
Storno 5 Tage vor erstem Auftragstag = 75% der Gesamtkosten
Weniger als 2 Tage vor dem ersten Auftragstag = 100% der Gesamtkosten.
Wir freuen uns in jedem Fall über eine faire und ehrliche Kommunikation. Die Firma
MovieCopter wird immer versuchen, die Ausfall- und Stornokosten so gering wie möglich
zu halten.
§7 Zahlungsarten, Zahlung
Neukunde Gewerbe
Bei Auftragserteilung werden 35 % der Nettoauftragssumme zur Zahlung per
Überweisung auf das in der Vorkasserechnung angegebene Konto fällig. Zum Beginn
der Dienstleistungserfüllung sind weitere 30 % der Nettoauftragssumme zur Zahlung auf
das ausgewiesene Konto fällig. Mit Rechnungsstellung nach Beendigung der
Dienstleistung wird die Reststumme zur Zahlung fällig.
Nach drei erfolgreichen Aufträgen stellen wir unter Vorbehalt auf Zahlung per Rechnung
um. Die Rechnung wird nach Beendigung der Dienstleistung erstellt und weist ein
Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzüge aus.
Neukunde Privat
Für die Erfüllung von Dienstleistungen für natürliche Privatpersonen gilt eine Vorkasse
von 50% bei Auftragserteilung mittels Überweisung.
Nach Übergabe der Dokumente und Auswertungen erfolgt die Schlussrechnung, die
innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge beglichen werden muss.
Bestandskunde Gewerbe und Privat
Zahlung per Rechnung nach Erbringung der Dienstleistung.
Zahlungsbedingungen für Kunden
Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen rein
netto, ohne Abzug. Barzahlung ist ebenfalls möglich. Im Falle des Zahlungsverzuges gilt
der Ersatz sämtlicher Mahnkosten, sowie die gesetzlich möglichen Verzugszinsen als
vereinbart. Forderungen eines Verbrauchers gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.
Unsere Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Dienstleistung innerhalb von
maximal 10 Werktagen.
§8 Logistik und Verpflegung
Für den Transport von Equipment nutzen wir die passende Größe an Transportfahrzeug.
Wir übernehmen keine Haftung für Kundenequipment. Wir transportieren ausschließlich
Güter, Werkzeuge und Maschinen zur Ausübung unseres Auftrages. Einen entgeltlichen
Transport für Kundenmaterial führen wir nicht aus.
Der Kilometerpreis richtet sich nach der Größe des Fahrzeuges (PKW, Transporter,
LKW) und wird immer hin und zurück gerechnet. Grundlage hierfür ist Google Maps mit
der schnellsten Route.
Bei mehr als 200km Anreise stellt der Auftraggeber ein Hotelzimmer in der Kategorie 3
Sterne als Einzelzimmer inklusive Frühstück. Während der Veranstaltung werden in
normalem Maße Getränke und Verpflegung gestellt. Sollte das nicht möglich sein, wird
pro Mitarbeiter pro Tag 30€ netto in Rechnung gestellt. Das muss vom Auftraggeber
rechtzeitig im Vorfeld bekannt gegeben werden.
§9 Eigentumsvorbehalt | Urheberrecht | Veränderungen
Sämtlich Aufnahmen sind Eigentum der Firma MovieCopter. Vor vollständiger Bezahlung
ist es dem Kunden untersagt, das Film- und Fotomaterial zu verwenden, verpfänden,
sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen.
Das Urheberrecht bleibt bestehen. Das Recht an Bildern und Videos bleibt im Eigentum
der Firma MovieCopter oder seiner Besitzer. Das Recht am eigenen Bild von gefilmten
oder fotografierten Personen bleibt unberührt, wird im Vorfeld aber schriftlich
festgehalten.
Eine Urheberrechtsübertragung ist nicht möglich. Die Firma MovieCopter wird immer
Urheber bleiben. Zur Nutzung von Video- und Fotoaufnahmen können Nutzungsrechte
eingeräumt werden. Hier behalten wir uns weitere Kosten und Lizensierungen vor.
Bei Aufnahmen, die wir im Auftrag durchführen, bleiben wir als Urheber bestehen und
erlauben dem Auftraggeber die uneingeschränkte Nutzung, sofern nichts anders
vereinbart ist. Wir distanzieren uns von Werken (Bewegtbildcontent) die sexistischen,
rechtsradikalen, antisemitischen und diskriminierenden Inhalt mit unseren Aufnahmen
enthalten.
Die Speicherung von Bildern, Videos, Daten unterliegt den jeweils gültigen AGB der
Auftraggeber, des Datenschutzes und individueller NDA (Non-Disclosure Agreement).
Die Bearbeitung von Bildern, Videos, PowerPoints oder ähnlichem wird grundsätzlich
extra verrechnet und geschieht ausschließlich nach schriftlicher Bestellung seitens des
Auftraggabers.
Wir sind für die Veränderung von Werken nicht haftbar zu machen. Der Auftraggeber hat
immer die Sorgfaltspflicht, Werke vor Veröffentlichung zu prüfen.
§10 Gewährleistung | Haftung | Garantie | Mängel
Auftretende Mängel sind sofort nach Sichtbarwerden bekannt zu geben. Hier gilt der
letzte Tag eines Auftrages als Bezugsdatum. Mängel müssen schriftlich bis 7 Tage nach
Ende eines Auftrag geltend gemacht werden.
Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird eine Verbesserung, Preisminderung oder
kostenloser Ersatz vorgenommen, wofür eine angemessene Frist von 6 Wochen
einzuräumen ist.
Eine Haftung der Firma MovieCopter wird ausgeschlossen. Die Firma MovieCopter
erbringt die Leistungen mit größter Sorgfalt, haftet aber nicht für die von Dritten zur
Verfügung gestellten, bzw. von Dritten bezogenen Leistungen.
Beim Verkauf von Waren gilt die gesetzliche Mindestgarantiezeit, sofern nicht anders
angegeben.
§11 Einverständniserklärung zur Nutzung des Luftraumes
Der Auftraggeber bzw. Grundstückseigner (-verwalter) erteilt der Firma MovieCopter die
Genehmigung zur Nutzung des zu fotografierenden bzw. zu filmenden Grundstückes für
Start und Landung und dessen Überflug. Ist der Kunde Mieter, so hat er sich die
Genehmigung vom Eigentümer einzuholen, falls nötig. Im gewerblichen Bereich ist die
Genehmigung der Personen einzuholen, die die Gesellschaft juristisch vertreten. Mit der
Auftragserteilung gilt diese Genehmigung als erteilt. Die Firma MovieCopter ist nicht
verantwortlich für Ansprüche, welcher Art auch immer, sofern der Auftraggeber dieser
Pflicht nicht nachkommt.
Bei öffentlichen Veranstaltungen (oder ähnlichem) informiert der Auftraggeber die
anwesenden Personen über die geplanten Aufnahmen und holt gegebenenfalls die
einzelnen Genehmigungen ein. Die Firma MovieCopter unterstützt nach bestem Wissen
und Gewissen.
Hier gilt in vollem Umfang und ohne Ausnahme die EU-Drohenverordnung sowie das
nationale Luftrecht in seiner aktuellen Version.
§12 Sicherheit
Das Personal der Firma MovieCopter kann bei sicherheitstechnischen Bedenken
jeglicher Art (z.B. Unwetter, Regen, Fliegen neben Hochspannungsleitungen,
Handymasten, Autobahnen, Fliegen über Menschenmengen, Gewässer, etc.) den
Einsatz sofort abbrechen. Wir fliegen absolut konform zur aktuellen EU-
Drohnenverordnung und LuftVO. Wir weisen den Start- und Landebereich deutlich
sichtbar aus und sperren diesen.
Wir achten bei allen Einsätzen auf die Vollständigkeit und Aktualität der persönlichen
Schutzausrüstung (PSA) und wenden diese an.
Wir sorgen für eine Kommunikation im Team ohne die Beteiligung Dritter mittels
Intercom.
§13 Bildrechte | Marketing
Die Firma MovieCopter behält sich vor, die erstellten Bilder (Bild und Video) als
Referenzen (zum Beispiel zur Darstellung in Marketingunterlagen oder Beispielfilmen,
Showreels) zu verwenden. Sollte dies nicht erwünscht sein muss diesem Absatz
schriftlich widersprochen werden.
Inhalte, die mittels NDA ausgeschlossen werden, werden nicht verwendet. Nicht
veröffentliche Werke oder Inhalte werden ebenfalls nichts vor dem offiziellen Release
verwendet.
§14 Anwendbares Recht | Gerichtsstand
Die Vertragspartner vereinbaren ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts.
Gerichtsstand ist der Sitz der Firma MovieCopter.
§15 Copyright
Alle Inhalte (Texte, Grafiken, Design etc.) der Internetseiten der Firma MovieCopter
dienen ausschließlich der persönlichen Information unserer Kunden und genießen den
Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Die Reproduktion, Vervielfältigung, Verbreitung und
Wiedergabe dieser Inhalte ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Firma
MovieCopter stellen eine Verletzung des Urheberrechts dar.
§16 Sonstiges
Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht.
Fürth, 10. Februar 2026
